04.04.2017

Drei Jahre Haft für Menschenrechtsaktivistin Su Changlan

Reinhard Brandl: "Der Fall zeigt, dass der wachsende Wohlstand in China leider nicht zu mehr Freiheit für die Menschen führt. Das Strafmaß ist in keiner Weise nachvollziehbar. Man muss bedenken, dass Frau Su Changlan bereits seit Oktober 2014 inhaftiert ist. Jetzt geht es vor allem auch darum, die ärztliche Versorgung für Su Changlan im Gefängnis zu sichern."

Die chinesische Menschenrechtsaktivistin Su Changlan wurde am 31. März 2017 in Guangdong, Südchina, zu drei Jahren Haft und drei Jahren Aberkennung der politischen Rechte verurteilt. Das Deutsche Generalkonsulat hatte um Prozessbeobachtung gebeten, die jedoch abgelehnt wurde.

Reinhard Brandl hat im Deutschen Bundestag die Patenschaft für die inhaftierte Menschenrechtsaktivistin Frau Su Changlan übernommen und steht zu dem Fall in regelmäßigen Kontakt mit dem Deutschen Generalkonsulat in Kanton/China und Amnesty International. Ein Antrag von Reinhard Brandl auf einen Besuch von Frau Su Changlan im Gefängnis wurde im Frühjahr 2016 von der chinesischen Seite abgelehnt.

Su Changlan ist offensichtlich sehr krank und leidet unter anderem an einer Herzschwäche sowie einer Erkrankung der Schilddrüse (Hyperthyreose). Es muss davon ausgegangen werden, dass sie keinen Zugang zu adäquater medizinischer Versorgung hat.

Nachdem Frau Su Changlan sich für Frauenrechte mit Online-Beiträgen eingesetzt hatte, in denen sie sich mit pro-demokratischen Protesten solidarisch zeigte, wurde sie am 27. Oktober 2014 von Polizeikräften mit dem Vorwurf der "Anstiftung zum Umsturz" festgenommen. 

Su Changlan selbst ist nach Informationen von Amnesty International eine bekannte Aktivistin in Südchina. Sie setzt sich insbesondere für Frauen- und Kinderrechte ein, wobei ihr Hauptaugenmerk auf Kinderhandel, Kinderbräute, Familienplanung und Gewalt gegen Frauen liegt.

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