20.11.2017

Bundeswehrmandate - Einstweilige Verlängerung von sieben Auslandseinsätzen

Damit die deutschen Soldaten in Auslandseinsätzen auch in der Zeit der Regierungs-bildung ihre Aufgaben uneingeschränkt weiter wahrnehmen können, sollen fünf Bundeswehrmandate, die zum 31. Dezember 2017 und zwei, die zum 31. Januar 2018 auslaufen, inhaltlich unverändert um drei Monate verlängert werden („technical roll-over"). Einsatzauftrag, Einsatzgebiet, rechtliche Grundlagen, Personalobergrenze und einzusetzende Fähigkeiten bleiben gleich. Dies betrifft die Hybrid-Operation von Afrikanischer Union (AU) und Vereinten Nationen (VN) in Darfur/Sudan (UNAMID), die VN-Friedensmission in Südsudan (UNMISS), die NATO-Mission Resolute Support (RSM) in Afghanistan, die Maritime Sicherheitsoperation der NATO im Mittelmeer SEA GUARDIAN, die Mission zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS (COUNTER DAESH), die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der VN in Mali MINUSMA sowie die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der Irakischen Streitkräfte.

Sechs weitere Mandate laufen erst Ende März (Ausbildungsmission EUTM Somalia), Ende Mai (Marinemission zur Pirateriebekämpfung ATALANTA, Ausbildungsmission EUTM Mali) bzw. Ende Juni 2018 aus (KFOR Kosovo, UNIFIL Libanon, SOPHIA Mittelmeer).

Mit der einstweiligen, unveränderten Verlängerung aller bald auslaufenden Mandate sendet Deutschland das klare Signal, dass unabhängig von Wahlen oder Regie-rungswechseln die internationalen militärischen Engagements zuverlässig erfüllt werden. Über die künftige Ausgestaltung der Mandate über den 31. März bzw. 30. April 2018 hinaus muss die neue Bundesregierung entscheiden.

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