17.10.2016

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen - Bayerns Beitrag deutlich reduziert

Ab dem Jahr 2020 sollen die Finanzbeziehungen der Länder untereinander und mit dem Bund auf einer neuen, tragfähigen und für alle Beteiligten akzeptablen Grund-lage stehen. Das komplizierte System des Länderfinanzausgleichs sichert die im Grundgesetz vorgegebenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in Deutschland. Der Ausgleich stößt aber immer wieder an Grenzen. Inzwischen gibt es nur noch vier Geberländer und zwölf Länder, die Leistungen empfangen. Mehr als die Hälfte des Ausgleichs leistet dabei Bayern, mit jährlich steigender Tendenz. Bayern steht zur Solidarität in Deutschland. Klar ist aber auch, dass Geberländer wie Bayern nicht über Gebühr belastet werden.

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