07.07.2016

Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - EEG-Reform durchläuft Parlament

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) haben wir bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, damit die Erneuerbaren Energien planbar und verlässlich ausgebaut und gleichzeitig fit für den Markt gemacht werden. 

Mit der jetzt anstehenden Novelle gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt in diese Richtung: Die Vergütung des erneuerbar produzierten Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Damit stellen sich die Erneuerbaren Energien künftig dem Wettbewerb.

Zugleich sichern wir mit den Ausschreibungen kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau. Damit setzen wir auch ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags um.

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