23.04.2021

Plenarrede zum Nachtragshaushalt 2021

Der Bundestag hat am Freitag, 23. April 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 angenommen. 

In namentlicher Abstimmung befürwortete der Bundestag einen Antrag von CDU/CSU und SPD, um den benötigten Beschluss wegen Überschreitens der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen herbeizuführen, so wie er in Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes verlangt wird. 

Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt, vor. Die Nettokreditaufnahme soll auf 240 Milliarden Euro steigen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit würde die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten, was eine Zustimmung des Bundestages erfordert. Von den zusätzlichen Mitteln sind laut Bundesregierung 25,5 Milliarden Euro für Unternehmenshilfen eingeplant.

Mit weiteren Geldern sollen beim Bundesministerium für Gesundheit zusätzliche Ausgaben ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn geleistet wurden. Allein auf die Impfstoffbeschaffung entfallen rund 6,2 Milliarden Euro. Vorsorglich sind nach Angaben der Regierung auch Mittel für weitere pandemiebedingte Ausgaben eingeplant, zum Beispiel für die Impf- und Testkampagne oder weitere Hilfen. Berücksichtigt werden auch Steuermindereinnahmen in Höhe von rund neun Milliarden Euro für Hilfen wie den Kinderbonus und weitere steuerliche Entlastungen.

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