20.03.2019

Rede zur Verabschiedung des deutsch-französischen Parlamentsabkommens

Reinhard Brandl: "Mit der Unterzeichnung des Aachener Vertrages haben wir in diesem Januar ein neues Kapitel in der Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich aufgeschlagen. Das heute verabschiedete deutsch-französische Parlamentsabkommen hebt nun auch die parlamentarische Zusammenarbeit unserer Nationen auf eine neue Stufe. Das Herzstück des Abkommens ist die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung, die sich in der kommenden Woche in Paris konstituieren wird. In ihr wollen wir in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Assemblée Nationale – insbesondere im Bereich der gemeinsamen europäischen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik – mit noch mehr Leben füllen.“

Zum Hintergrund: Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs, der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale, schließen ein eigenes Abkommen ab. Sie wollen damit die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Legislative ausbauen. 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags und mit Bezug auf den im Januar von den Regierungen Deutschlands und Frankreichs gezeichneten Aachener Vertrag werden die Parlamente so ihrer Verantwortung für die Freundschaft der beiden Staaten gerecht.

Die regelmäßige Arbeitsbeziehung soll künftig etwa intensiviert werden.Zu diesem Zweck wird eine eigene deutsch-französische Kammer aus Abgeordneten aus Berlin und Paris gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Dort sollen alle bilateralen Themen gemeinsam erörtert werden ohne verbindliche Beschlüsse zu fassen. Das Abkommen reagiert auf diese Weise auf die zunehmend internationaler werdenden Problemstellungen. Es ist zugleich ein Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft.

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