18.12.2015

Vorrang für Erdkabel - Monstertrassen vom Tisch!

Mit der heutigen Zustimmung im Bundesrat zu dem neuen Gesetz zum Energieleitungsbau sind die alten Planung für die großen Gleichstrompassagen endgültig vom Tisch. Der Bundestag hatte bereits am 03. Dezember 2015 das Gesetz verabschiedet, das u.a. auch die Festlegung der Anfangs- und Endpunkte für geplante Höchstspannungsleitungen im Bundesbedarfsplangesetz beinhaltet.

Durch den in Bayern angestoßenen Dialog und die Unterstützung der bayerischen Landesregierung wurde ein wichtiger Prozess in Gang gesetzt, der viele Änderungen bewirkt hat. Mit dem Gesetz haben Bundestag und Bundesrat auch den Vorrang für die Erdverkabelung beschlossen. Erdkabel sind jetzt nicht mehr als Ausnahme vorgesehen, sondern sollen immer zuerst die Wahl der Mittel sein. Auch die bestehende Infrastruktur sowie bereits vorhandene Leitungen, werden nun viel stärker in den Planungen berücksichtigt.

Eckpunkte zu Energiewende

Drucksachen des Bundesrates