Zu einem Vortrag über Deutschlands Rolle in der Welt war ich an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt eingeladen. Die gastgebende Politikwissenschaft-Studentin Sara Monzien konnte über 50 Interessierte im Publikum begrüßen. Nach einer kurzen Einführung durch KU-Vizepräsident Prof. Klaus Stüwe gab ich einen dreißigminütigen Impuls.
Kern des Vortrags war ein Überblick über die Situation Deutschlands im Vergleich der Jahre 2006 und 2026 sowie ein Ausblick auf die kommenden Jahrzehnte. Abschließend stellte ich 7 „unbequeme Wahrheiten“ vor.
Diese Thesen dienten dann auch als Grundlage für die anschließende Fragerunde. Hier zeigte sich das Publikum mit großem Fachwissen, scharfer Analyse und inhaltlicher Tiefe.
🎤 Manchmal reicht eine einzige Antwort, um eine juristische Debatte auf den Punkt zu bringen. Christian Moser hat in dieser Zwischenfrage jedenfalls souverän gekontert.
Worum ging’s? Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf beraten, der Opfer von Straftaten besser schützen soll. Künftig sollen unter anderem Opfer schwerer häuslicher Gewalt leichter psychosoziale Unterstützung erhalten und in bestimmten Fällen einfacher als Nebenkläger auftreten können.
Knuth Meyer-Soltau (AfD) stellte die geplanten Änderungen bei der Volksverhetzung infrage. Moser entgegnete, dass die Regelung insbesondere dem Schutz von Opfern antisemitischer Straftaten dienen würde und das geltende Recht schon heute in vielen Fällen eine Nebenklage ermöglicht.
Schaut euch den Schlagabtausch im Video an.
Mein Kollege Christian Moser begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung als wichtigen Schritt zur Stärkung des Opferschutzes. Die psychosoziale Prozessbegleitung habe sich als wirksames Instrument erwiesen, um Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten im Strafverfahren zu unterstützen. Mit der Ausweitung auf Opfer schwerer häuslicher Gewalt und der besseren Stellung von Opfern von Volksverhetzung und verhetzender Beleidigung würden bestehende Schutzlücken geschlossen. Zugleich wies Moser die Kritik der AfD zurück und betonte, die Reform entspreche langjährigen Forderungen von Opferschutzverbänden und den Ländern.
Nach knapp drei Jahren Bauzeit war der feierliche Moment im Bayerischen Armeemuseum gekommen: Museumsdirektor Ansgar Reiß und Stephanie Jacobs, Amtschefin im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, durchschnitten gemeinsam das rote Band am Eingang des Kavaliergebäudes.
Dieser südliche Teil des neuen Schlosses ist für rund 7,9 Millionen Euro saniert worden. In dem historischen Gebäude befinden sich nun moderne Werkstätten. Hier arbeiten rund 10 Mitarbeiter der Museumswerkstätten des Armeemuseums und restaurieren unter anderem historische Exponate. Auch ihre Pausen verbringen die 50 Mitarbeiter des Museums ab sofort im Kavaliergebäude in einem großen Sozialraum.
Museumsdirektor Ansgar Reiß dankte bei der feierlichen Übergabe, bei der zahlreiche Ehrengäste aus Politik und Verwaltung anwesend waren, allen Beteiligten. „Die Zusammenarbeit ist stets sehr konstruktiv gewesen.“
Für das Museum war die jahrelange Sanierung des Kavaliergebäudes nicht die letzte große Baustelle. Die Verantwortlichen hoffen bald die nächste Etappe anpacken zu können - das Zeughaus, auf der Nordseite des Hofes.
Meine Kollegin Tijen Ataoğlu verteidigt das Gesetz zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen als notwendigen Beitrag zum Schutz des Rechtsstaats. Sie betont, dass damit gezielt gegen organisierte Scheinvaterschaften vorgegangen werde, die Aufenthaltsrechte erschleichen und den Sozialstaat belasteten, ohne binationale Familien unter Generalverdacht zu stellen. Die vorgesehene Prüfung durch die Ausländerbehörden solle Missbrauch frühzeitig verhindern. Kritik an der geringen Zahl bekannter Fälle weist sie mit Verweis auf erhebliche Einzelfälle und eine vermutete hohe Dunkelziffer zurück. Abschließend unterstreicht sie, Vaterschaft müsse Ausdruck familiärer Verantwortung bleiben und dürfe nicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 12. Juni 2026, strengere Regelungen zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten in dritter Lesung die Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf ab, während sich die AfD enthielt.
Bereits in zweiter Lesung war die Neuregelung mit 296 Ja-Stimmen bei 130 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen namentlich angenommen worden.
Im Vorfeld hatte der Innenausschuss den Gesetzentwurf in Teilen überarbeitet. Darüber hinaus wurden Regelungen aus dem Kritis-Dachgesetz, dem BSI-Gesetz sowie dem Energiewirtschaftsgesetz in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen.